be sticky!

Hauptstadt Jungs Sticker Sticker Druckvorlage

Anfang Juni 2010 wurden unsere Sticker produziert. Seit jeher haben wir auch zahlreiche Nachfragen außerhalb des Mitglieder- und Anhänger-Kreises.
Deshalb werden die Sticker nicht nur an Mitglieder weitergegeben sondern auch verschenkt, in Zeitungsläden, Hertha-Shops, Szene-Läden etc. hinterlegt, ...
Doch wir möchten alle darauf hinweisen, dass die Sticker ausschließlich auf Deinem Eigentum aufgeklebt werden darf.

Die Kleber gibt es nun auch in unserem kleinen "Store" - für weniger als 5ct/Stück kannst auch Du "sticky" werden!

...Zum Store

HSJ-Sticker: "WAPPEN"
Quadratische Sticker 105 x 105 mm Haftpapier glänzend 80 g/m2
ab 1,20 €
NEU: HSJ-Sticker: "FANAKTION"
DIN A7 Sticker 72 x 105 mm Haftpapier glänzend 80 g/m2
ab 0,85 €

Die Sticker sind ausschließlich zur privaten Nutzung geeignet (keine komerzielle Nutzung erlaubt). Nur auf EIGENEM PRIVATEIGENTUM kleben!
Hauptstadt Jungs 2009 distanziert sich hiermit ausdrücklich von Vandalismus-  und Sachbeschädigungen sämtlicher Art.

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Zu den Hinweisen:
Die Aufkleber sind nur für den privaten Gebrauch vorgesehen. Wer diese Aufkleber auf fremdem Eigentum verklebt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
HFC Hauptstadt Jungs ist nur für den grafischen Inhalt der Aufkleber verantwortlich.

§§ 303 StGB - 02/2006
Wildes Plakatieren und Sprüh-Aktionen
Wer ohne Genehmigung des jeweiligen Eigentümers auf fremde Hauswände, Telefonzellen, Verteilerkästen der Post usw. Plakate klebt, also „wild plakatiert“, oder Aufkleber befestigt, kann unter anderem wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB bestraft werden.

Nach jetziger Rechtsprechung liegt eine strafbare Sachbeschädigung nicht vor, wenn nur die äußere Erscheinungsform einer Sache verändert wird. Eine Sachbeschädigung liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Beseitigung dieser Veränderung entweder zu Schäden an der Sache, also z.B. am Lack oder am Farbanstrich, führt, oder wenn die Beseitigung der Plakate einen erheblichen Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten erfordert.

Die Rechtsprechung hat daher folgendes als strafbar angesehen - deshalb, macht es nicht!
Das Überkleben eines Wahlplakates mit einem anderen Plakat (BGH, Urteil vom 19.08.1982, Az. 4 StR 387/82, zu finden in NStZ 82, 508 f. und OLG Hamburg, Urteil vom 25.08.1981, Az. 1 Ss 65/81, zu finden in NJW 1982, 395).

Die Rechtsprechung hat dagegen als erlaubt angesehen:
Das Kleben eines Plakates auf Verteilerkästen der Post, wenn dabei weder die Substanz des Kastens noch seine Brauchbarkeit verletzt wird und die Beseitigung des Plakates keine großen Schwierigkeiten verursacht (BGH, Beschluß vom 13.11.1979, Az. 5 StR 166/79, zu finden in BGHSt 29, 129 = NJW1980, 350 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.1977, Az. 3 Ss 64/77, zu finden in JZ 78, 72),
das Bekleben eines Abfallbehälters, einer Telefonzelle und eines Streugutkastens mit Aufklebern, die zwar nicht mit der Hand, aber mit Benzin oder Spülmittellösung abzulösen sind (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.03.1988, Az. 5 Ss 477/87,zu finden in NJW 1990, 2007 f.),
das Bekleben eines Schaltkastens mit einem Plakat mit falschem bzw. fehlerhaftem Impressum, das ohne großen Aufwand beseitigt werden konnte (BayObLG, Beschluß vom 06.07.1984, Az. 3 Ob Owi 67/84, zu finden in NStZ 1984, 514 f.).

Selbst wenn keine Straftat vorliegt, kann durch „wildes Plakatieren“ eine Ordnungswidrigkeit gegeben sein, die mit Geldbuße geahndet wird. Wegen der verschiedenen Ausgestaltung dieser Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden müssen wir Euch bitten, sich bei den örtlich zuständigen Stellen, z.B. der Polizei oder dem Amt für öffentliche Ordnung, zu erkundigen, wie der Wortlaut der betreffenden Ordnungswidrigkeit lautet.

Der Eigentümer der beklebten oder besprühten Wand kann im übrigen die Reinigungskosten für die Beseitigung der Plakate oder Parolen als Schadensersatz gemäß § 823 BGB und Unterlassung weiterer Plakatierungen gemäß § 1004 BGB verlangen und ggf. einklagen. Dies kann teuer werden.

Quelle: Deutsches Rechtsbüro

Auszug mit Sinngemäßen Kürzungen aus: http://widerstand-tirschenreuth.de/aufkleber.html

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: WIR SIND NICHT DEINE ANWÄLTE UND DIE HIER ANGEGEBENEN INFORMATIONEN STELLEN KEINE RECHTSBERATUNG DAR, SIE SOLLEN LEDIGLICH DEINER INFORMATION DIENEN.